Das Recht des Lehnsherrn

(Le droit du seigneur)

von F. G. Desfontaines und Laval

Musik von J. P. E. Martini (*1741 in Freystadt i. d. OPf. – †1816 in Paris)

Fassung und Übersetzung nach der Partitur und einem dt. Textbuch aus Oels (o. J.) für die Neuburger Kammeroper von Annette und Horst Vladar (2004)

Als Beitrag zum Neuburger Festjahr – das Herzogtum Junge Pfalz Neuburg hat 500. Geburtstag – brachte die Neuburger Kammeroper die Inszenierung „Das Recht des Lehnsherrn“

Der alte Graf

Rainer Weiss

Der junge Graf

Hristofor Yonov

Der Amtsvogt

Elmar Goebel

Frontin, Kammerdiener

La Fleur, stummer Diener

Ulrich Löns

Karl-Heinz Ottinger

Julien, ein junger Bauer

Alain, Juliens Freund

Babet, Juliens Braut

Mathurin, Babets Vater

Georg Thaller

Michael Hoffmann

Marina Spielmann

Horst Vladar

Therese, Mathurins Frau

Ursula T. Maxhofer

Musikalische Leitung

Alois Rottenaicher

Inszenierung

Horst Vladar

Bühnenbild

Ulrich Hüstebeck

Korrepetition, musikal. Assistenz

Ralf Eickhoff, Norbert Stork

Produktionsassistenz

Annette Vladar

  1. Akt: Ein Dorf erwacht! Man rüstet sich für ein Fest: Babet und Julien werden heiraten. Da bringt der Amtsvogt, der Vertreter des Dorfbesitzers, verwirrende Nachricht. Vor der Hochzeit soll das alte, in Vergessenheit geratene Recht des Lehnsherren wieder ausgeübt werden: Die Braut soll unter vier Augen vom Grafen eine halbe Stunde lang examiniert werden. Dass der Graf diese delikate Aufgabe seinem als Schürzenjäger bekannten Sohn überlässt, erbost die Bauern besonders. Nur mit Mühe gelingt es, die Empörung zu dämpfen.

2.Akt: Tatsächlich plant der junge Graf mit Hilfe seiner Diener die Entführung Babets, der er schon früher vergeblich nachgestellt hat. Der Amtsvogt, der das Mädchen zum Schloss bringt, ist hellhörig geworden und entschlossen einzuschreiten, wenn es zu „Übergriffen“ kommt. Mit Finten versucht der junge Graf das Misstrauen der Bauern zu umgehen. Sein Plan kommt seinem Vater zu Ohren. Der will aber nicht an unlautere Absichten seines Sohnes glau-ben und verlangt, dass sich Babet dem Gesetz beuge, verspricht allerdings den Vorgang zu überwachen.

  1. Akt: Am und im Pavillon des Schlossparks bereiten Diener die „Anhörung“ der Braut und ihre Entführung vor. Es gelingt Julien, sich in einem Neben-zimmer zu verstecken; in ein anderes führt der alte Graf die Eltern der Braut. Sie sollen sich unbemerkt von der Lauterkeit seines Sohnes überzeugen können. Der Amtsvogt bringt die zitternde Babet und legt sich vor dem Pavillon auf die Lauer. Als es dem jungen Grafen nicht gelingt, das junge Mädchen mit Verlockungen gefügig zu machen, will er Gewalt anwenden. Da treten ihm aus allen Türen die Zeugen seiner Unbeherrschtheit entgegen. Nur auf Bitten der aufatmenden Bauern wird er trotz seiner späten Reue von seinem Vater nicht verstoßen. Babets Heirat steht nun nichts mehr im Wege. Als Belohnung für ihre Standhaftigkeit erhält sie den Bauernhof, mit dem sie der junge Graf ködern wollte. Das Dorf feiert!

Jean-Paul-Egide Martini, der 1741 als Johann Paul Ägidius Martin in Freystadt in der Oberpfalz geboren wurde und von 1752 bis 1758 das Jesuiten-Seminar in Neuburg a. d. Donau besuchte, machte nach Aufenthalten in Freiburg und Nancy in Paris seinen Weg als Opernkomponist. Wenn auch sein Name heute nicht mehr geläufig ist, so kennt doch fast jeder sein „Plaisir d’ amour“. Die Oper „Das Recht des Lehnsherrn“, die 1783 als „Le droit du seigneur“ in Fontainebleau vor König Ludwig XVI. uraufgeführt wurde, nimmt die Thematik von Mozarts „Die Hochzeit des Figaro“ vorweg und macht das „Rumoren“ im Volk vor der Revolution überaus deutlich. Martini starb am 14. Februar 1816 in Paris.

Guillaume-François Desfontaines, der Librettist wurde 1733 in Caen geboren. Er war Bibliothekar des späteren König Ludwig XVIII., und zugleich der für die Zensur verantwortliche Inspektor der Bibliothek. Durch die große Revolution wurde er dieser Posten beraubt. Doch er verstand es, sein Talent als Verfasser von Vaudevilles, einer speziellen Form der komischen Oper, dem Geschmack der Zeit anzupassen. Daneben schuf er Textbücher für Opern u. a. von Boieldieu, Laborde, Dalayrac und Martini. Desfontaines starb am 21.12.1825 in Paris.

„Martinis Musik … sprüht vor allem in den Details vor Originalität und Verspieltheit. …. Mit entsprechendem Augenzwinkern führt Alois Rottenaicher das Orchester des Akademischen Orchesterverbandes München durch schwungvolle drei Akte. …. Vladar zeichnet einen hübsch anzusehenden Bilderreigen, der zusätzlich von Ulrich Hüstebecks sonnigem Bühnenbild profitiert. Die nahtlos eingefügten Dialogpassagen sind durchweg witzig, wobei sich besonders Elmar Goebel als lateinische Sentenzen dreschender Amtsvogt hervortut. Komödiantisches Talent beweisen auch Michael Hoffmann als frecher Freund des Bräutigams sowie Ulrich Löns und Karl-Heinz Ottinger als ein klein wenig tollpatschige Dienerschaft. In Erinnerung bleiben weiter die sauber eingerichteten Massenszenen mit über 30 Beteiligten, die der Chor auch stimmlich hervorragend meistert.“
Donaukurier Ingolstadt, 2. August 2005

Neuburger Kammeroper